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Unser Büro in Zülpich
Münsterstraße 17a
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Termine nach Vereinbarung!
Broschüre zum Thema Patientenverfügung
Broschüre bei uns erhältlich!
oder
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Broschüre zum Thema Betreuungsrecht
Broschüre bei uns erhältlich!
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Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Neue Broschüre zum Thema Erbschaft
Wer seine Vermögensnachfolge regeln möchte, sollte sich zunächst gut informieren. Denn es ist oft nicht einfach, die richtige Regelung zu treffen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zum Thema Erbschaft eine Broschüre aufgelegt, die Hilfestellung bieten und Antworten auf viele wichtige Fragen geben möchte: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Welche steuerlichen Belastungen können auf meine Erben zukommen?
Broschüre bei uns erhältlich!
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Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Vorsorgevollmacht: Das ist wichtig!
Ein Bericht vom 27. März 2017
ZDF WISO zur Vorsorgevollmacht!
https://www.youtube.com/watch?v=rbd63mRKtZ4
Quelle: ZDF WISO
Urteil: Sozialamt muss für Bestattungsvorsorge zahlen
Sozialgericht Karlsruhe stärkt Rechte von Leistungsempfängern
Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe verpflichtet das Sozialamt, die monatlichen Kosten einer Sterbegeldversicherung zu übernehmen. Die Richter hielten diese Leistung im Rahmen der Grundsicherung im Alter für erforderlich, um die Bestattung der Antragstellerin abzusichern.
Königswinter/Bonn, 02.03.2016 - Das Karlsruher Sozialgericht hat die Rechte für die Bestattung Vorsorgender gegenüber Sozialämtern weiter gestärkt. In vor kurzem veröffentlichten und bereits Ende letzten Jahres gefällten Entscheidung (Aktenzeichen S 4 SO 370/14) wurden die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung im Rahmen der Grundsicherung im Alter als zusätzlicher Bedarf eingestuft. Um die Bestattung der Antragstellerin abzusichern, müsse der verklagte Sozialhilfeträger die monatlichen Raten übernehmen - in diesem Fall ungefähr 84 Euro. Damit solle die geplante und als angemessen eingestufte Bestattungsvorsorge in Höhe von 5.001 Euro weiter gewährleistet werden. Das Gericht verwies auf Paragraph 33 Absatz 2 des Zwölften Sozialgesetzbuches, nach dem die erforderlichen Aufwendungen für ein angemessenes Sterbegeld übernommen werden können.
Im vorliegenden Fall hatte die Betroffene zwei Jahre zuvor eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Es bestand also kein Verdacht, dass die Versicherung nur abgeschlossen wurde, um das Sozialamt zu belasten. Entscheidend war auch die klare Zweckbestimmung: Bei dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung sei objektiv erkennbar, dass diese zur Vorsorge im Todesfall abgeschlossen werde. Darüber hinaus sahen die Richter im vorliegenden Fall eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Sozialamt ansonsten später im Todesfall ohnehin für die Bestattungskosten aufkommen hätte aufkommen müssen.
Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, begrüßt das Urteil. Möglichst jedem soll ein letzter Abschied nach eigenen Vorstellungen ermöglicht werden. Und wer rechtzeitig für seine Bestattung vorsorgt, entlastet damit sich selbst und seine Angehörigen - emotional und finanziell. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe erkannt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Alexander Helbach
Aeternitas e.V. - Verbraucherinitiative Bestattungskultur
Dollendorfer Straße 72, 53639 Königswinter
Telefon: 0 22 44 / 92 53 85, Fax: 0 22 44 / 92 53 88
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aeternitas.de
Quelle: www.vubev.de