Wichtige Informationen im Trauerfall

 

 

Hier ein paar Informationen für Sie, auf die Sie im Trauerfall unbedingt achten sollten.

 

 

 

 

Verfügungen zu Lebzeiten

 

Sie sollten grundsätzlich prüfen ob der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen hat, sei es in einem Bestattungsvorsorgevertrag, Testament oder in einem Erbvertrag. Diese letztwilligen Verfügungen werden unmittelbar für die anstehende Beerdigung benötigt. Nehmen Sie mit dem beauftragten Beerdigungsinstitut oder der entsprechenden Stelle Kontakt auf. Dort wird man Ihnen Auskunft über die Wünsche des Verstorbenen erteilen und Ihnen mitteilen ob eine Versicherung oder ein Vertrag mit der Bestattungsvorsorge Treuhand AG zur Abdeckung der Bestattungskosten abgeschlossen wurde.

 

 

Testament

 

Bei Eintritt eines Trauerfalls ist jeder, ob Angehörige oder Freund, der ein Testament, Erbvertag oder eine letztwillige Verfügung auffindet oder verwahrt hat, verpflichtet, diese Dokument unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht), in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz des Verstorbenen / Erblasser liegt, abzuliefern. Liegt Ihnen kein rechtsgültiges Testament oder ein Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. An erster Stelle kommt der überlebende Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner, beide sind im Gesetz gleichgestellt.

Die weiteren gesetzlichen Erben eines Erblassers teilt das Gesetz in Ordnungen ein:

Erben 1. Ordnung: Kinder , Enkel und Urenkel

Erben 2. Ordnung: Eltern des Erblassers, Geschwister , Neffen und Nichten

Erben 3. Ordnung: Großeltern des Erblassers , Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins

Sind keine Erben vorhanden oder wird das Erbe aus Haftungsgründen gegenüber Verbindlichkeiten ausgeschlagen, so fällt der Nachlass dem Fiskus / Staat zu.

 

 

Erbschein

 

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das eine Person oder eine Erbengemeinschaft ausweist. Man benötigt unter Umständen einen Erbschein, um über sein Erbe verfügen zu können. Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) zu beantragen. Bevor Sie einen Erbschein beantragen, sollten Sie erst entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen, denn der Antrag wird schon als Annahme des Erbes gewertet. In allen Erbangelegenheiten ist die Beratung eines Notars zu empfehlen. 

Büro und Ausstellung in Kreuzau

Tel.: 0 24 22 - 50 47 67

Fax: 0 24 22 - 50 47 23

 

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